Bundesfinanzhof bestätigt ermäßigten Steuersatz für Techno-PartysKultur/Medien über dts Nachrichtenagentur
Wenn Techno-Partys irgendwann wieder legal stattfinden, können sich die Veranstalter berechtigte Hoffnung darauf machen, nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz abführen zu müssen. Eintrittserlöse für "Techno- und...