SPD will höhere Bußgelder wegen Verstößen bei "Querdenker"-Demos
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SPD will höhere Bußgelder wegen Verstößen bei "Querdenker"-Demos
08.04.2021 - 00:02 Uhr

über dts Nachrichtenagentur
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat angesichts der jüngsten Demonstrationen von sogenannten "Querdenkern" in Kassel und Stuttgart, bei denen Teilnehmer sich nicht an die Corona-Auflagen hielten, höhere Bußgelder bei Verstößen gefordert. "Verstöße gegen Corona-Auflagen gefährden die Gesundheit der Bevölkerung, und deshalb muss die Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen Maskenpflicht oder Abstandsgebote verzehnfacht werden, von 250 Euro auf 2.500 Euro, etwa in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgabe). "Die Höhe der Bußgelder, die bislang verhängt wurden, haben offenbar keine Wirkung gezeigt."
Grundsätzlich riet Fechner zu mehr Härte. "Wenn Veranstalter nicht gewährleisten können, dass die Corona-Auflagen eingehalten werden, dann dürfen Demonstrationen von so genannten Querdenkern gar nicht erst genehmigt werden", sagte er dem RND. Städte und Gemeinden hätten da jegliche Handhabe. Im letzten Fall liege der Fehler bei der Stadtverwaltung in Stuttgart, so der SPD-Politiker. Einen Demonstrationszug von 15.000 aggressiven Leuten aufzulösen, sei hingegen schwierig. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RND: "Die Versammlungsfreiheit gilt auch während der Pandemie." Ein pauschales Demonstrationsverbot wäre mit dem Grundgesetz und mit dem Charakter einer freiheitlichen Demokratie unvereinbar, so der Liberale. "Wenn einzelne Gruppen jedoch ihre Freiheit missbrauchen, um zu Lasten Dritter gegen Hygiene- und Abstandsregeln zu verstoßen und Polizisten sowie Journalisten zu attackieren, muss der Staat härter durchgreifen und schärfere Auflagen erlassen, etwa mit Blick auf die Demonstrationsroute oder die Anzahl der Teilnehmer." Die Innenminister von Bund und Ländern sollten kurzfristig einen gemeinsamen Standard zum Umgang mit solchen Versammlungen beschließen, der sich an der Rechtsprechung orientiert.
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