SPD fordert Kinderrechte im Grundgesetz

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SPD fordert Kinderrechte im Grundgesetz

12.06.2020 - 13:26 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Im Streit um politische Konsequenzen aus dem Kindesmissbrauchsskandal in Münster fordert die SPD die Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz. Gleichzeitig wirft sie der Union vor, am Missbrauchsskandal von Münster eine Mitschuld zu tragen: "Seit Jahren wollen wir Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben, seit Jahren blockiert die Union", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dirk Wiese, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Am Missbrauchsfall Münster könne man sehen, welche "verheerenden Folgen die Blockadehaltung von CDU und CSU bei Kindergrundrechen haben kann".

Weil das Erziehungsrecht der Eltern im Grundgesetz festgeschrieben ist, die Kindergrundrechte aber nicht, hätten die Behörden und Gerichte das zehnjährige Opfer von Münster nicht in Obhut nehmen können, obwohl es schon lange einen dringenden Tatverdacht gegen den Stiefvater gegeben hat, so Wiese. "Dem Sorgerecht der Mutter wurde über ein Jahr lang Vorrang gegenüber dem Kindeswohl eingeräumt", beklagte der Innenpolitiker. Dieser Zustand sei unhaltbar. "Kindergrundrechte müssen den gleichen Stellenwert haben, wie die Rechte der Eltern, und zwar Verfassungsrang", forderte der SPD-Politiker. "CDU und CSU müssen ihre Blockadehaltung hier endlich beenden, damit Kinder wirkungsvoller geschützt werden", so Wiese weiter. Der Sozialdemokrat plädierte für eine Paketlösung, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen. "Ich fordere ein Kinderschutzpaket, das aus notwendigen Strafrechtsverschärfungen, mehr Mitteln für Prävention und der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz besteht." In Artikel 6, Absatz 2, des Grundgesetzes heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte im November 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, folgende Passage in Artikel 6, Absatz 1 aufzunehmen: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen." Für eine Änderung des Artikels wäre im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

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