Sachsen-Anhalts Grüne rügen Ermittlungsbehörden zum Halle-Attentat

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Sachsen-Anhalts Grüne rügen Ermittlungsbehörden zum Halle-Attentat

21.12.2020 - 00:03 Uhr

Sachsen-Anhalts Grüne rügen Ermittlungsbehörden zum Halle-Attentat Sachsen-Anhalts Grüne rügen Ermittlungsbehörden zum Halle-Attentat Politik
über dts Nachrichtenagentur

Vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle am Montag kritisiert Sachsen-Anhalts Grünen-Landeschef Sebastian Striegel die Arbeit der Ermittlungsbehörden. "Der Prozess hat gezeigt, dass es bei Ermittlungen zu rechtem Terror den Sicherheitsbehörden weiter an Expertise und zum Teil auch dem Willen fehlt, solche Botschafts-Taten umfassend zu verstehen und aufzuklären. Die Ermittlungen zum Internetverhalten und zur Radikalisierung des Täters waren unzureichend", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagausgaben).

Die Nebenkläger hätten diese Defizite im Prozessverlauf immer wieder aufgezeigt. Er forderte ein Umdenken bei den Behörden in solchen Fällen. "Notwendig wäre, dass Polizei- und Ermittlungsbehörden dort, wo eigene Expertise nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist, von Anfang an auf Expertinnen und Experten in Wissenschaft und Zivilgesellschaft zurückgreifen." Das Bundeskriminalamt konnte im Prozess kaum mit Erkenntnissen zu Internet-Bekanntschaften und Hintergründen des Attentäters aufwarten. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt verhandelte seit dem 21. Juli gegen den Angeklagten. An 25 Prozesstagen wurden 86 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Die Anklage geht von Mord in zwei Fällen und versuchtem Mord in mehreren Fällen aus, in denen es um 68 Menschen geht. Zudem werden dem Beschuldigten weitere Straftaten wie Körperverletzung, räuberische Erpressung und Volksverhetzung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sie hält den Attentäter auch weiterhin für gefährlich. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem 28-Jährigen zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung, aber volle Schuldfähigkeit. Die Nebenklage schloss sich dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft weitgehend an. Die Verteidigung des Angeklagten forderte kein konkretes Strafmaß, sondern ein gerechtes Urteil. Juristisch bewertet der Verteidiger den Anschlag auf die Synagoge allerdings nicht als strafbaren Mordversuch an 51 Gottesdienst-Besuchern, weil der Versuch nicht vollendet worden sei. Zudem hält der Verteidiger seinen Mandanten für zumindest vermindert schuldfähig.

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