NSU-Prozess: Lebenslänglich für Beate Z.
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NSU-Prozess: Lebenslänglich für Beate Z.
11.07.2018 - 10:12 Uhr
![NSU-Prozess: Lebenslänglich für Beate Z.](https://news-und-nachrichten.de/artikel/8708/8708-2280-1507123025.jpg)
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Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ist die Hauptangeklagte Beate Z. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor, welches nach fünf Jahren und insgesamt 438 Verhandlungstagen am Mittwoch gesprochen wurde. Z. wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen.
Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Aufgrund des Todes der beiden mutmaßlichen ausführenden Täter im Jahr 2011 galt ihre frühere Begleiterin Beate Z. als prominenteste Angeklagte. Sie musste sich wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Von den weiteren Angeklagten verurteilten die Richter Ralf W. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und Carsten S. zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Sie waren wegen Beihilfe zum Mord durch Beschaffung der Tatwaffe angeklagt. André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, Holger G. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Prozess war im Mai 2013 gestartet worden. Für viele Hinterbliebene ist der Fall mit dem Prozessende allerdings nicht vorbei. Sie bemängeln, dass zu wenig aufgeklärt worden sei. Zudem hat das Bündnis "Kein Schlussstrich" für Mittwoch zu bundesweiten Demonstrationen aufgerufen. Auch ein juristischer Schlussstrich ist mit dem Prozessende wohl noch nicht gezogen. Beobachter rechnen damit, dass zumindest einige Anwälte in Revision gehen werden. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) den Richterspruch überprüfen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, was wohl erst im kommenden Jahr der Fall sein wird.
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