Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker

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Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker

27.11.2017 - 13:44 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht Stuttgart hat eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen den Gründer der Schlecker-Drogeriemärkte, Anton Schlecker, verhängt. Seine beiden Kinder sollen jeweils mehr als zweieinhalb Jahre in Haft, urteilte das Gericht am Montag. Die Staatsanwaltschaft hatte Anton Schlecker unter anderem betrügerischen Bankrott vorgeworfen.

Sie hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert. Den Kindern wurde außerdem Insolvenzverschleppung und Untreue vorgeworfen. Der Drogeriegründer hatte die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Drogeriemarktkette war 2012 in die Insolvenz gegangen.

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Kommentare zu "Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
27.11.2017 20:12 Uhr

Ich finde es richtig, das er bestraft wird, wenn es denn wirklich mit betrügerischer Absicht erfolgte.
7
Bewährung ist da auch in Ordnung, jedenfalls einer Meinung nach.