Wirtschaftsminister bereitet neue Corona-Hilfen vor

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Wirtschaftsminister bereitet neue Corona-Hilfen vor

14.10.2020 - 07:13 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Im Bundeswirtschaftsministerium werden neue Hilfen für Unternehmen vorbereitet, die besonders hart von möglicherweise verschärften Corona-Auflagen betroffen sind. Das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zielt vor allem auf das Hotel- und Gaststättengewerbe, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) unter Berufung auf eigene Informationen. Weitere Unterstützung sollen demnach auch die Veranstaltungsbranche sowie die Messe-und Ausstellungswirtschaft bekommen.

Wie im Wirtschaftsministerium zu vernehmen ist, sollen die laufenden Überbrückungshilfen für Unternehmen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Dabei soll es auch um Verbesserungen für besonders betroffene Unternehmen gehen. Konkret wird dem Bericht zufolge in Altmaiers Ministerium an verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten wie auch an Modernisierungs- und Zuschussprogramme für Renovierungen während der auftragslosen Zeit gedacht. Ferner will das Altmaier-Ressort bei den Krediten der staatlichen Förderbank KfW nachbessern. Es werde an besseren Tilgungszuschüssen gearbeitet, schreiben die Funke-Zeitungen unter Berufung auf das Ministerium. Für bisherige Unternehmenskredite in der Coronakrise stellt die staatliche Förderbank KfW in einem Sonderprogramm bereits 45,3 Milliarden Euro bereit. Darüber hinaus ist ein sogenannter Unternehmerlohn im Gespräch. Diese Unterstützung wäre gerade für Freiberufler und Soloselbstständige interessant, die anderweitig nicht förderberechtigt sind und Gefahr laufen, in die Grundsicherung zu fallen. In einigen Bundesländern wird diese Form der Corona-Hilfe, die Altmaier nun offenbar bundesweit einführend will, bereits praktiziert. So zahlt Nordrhein-Westfalen einen fiktiven Unternehmerlohn von monatlich 1.000 Euro. Diese Maßnahmen, die das Wirtschaftsministerium nach Informationen der Funke-Zeitungen vorbereitet, sollen mit den Landesregierungen diskutiert und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

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