Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Politik Geheimdienste Parteien


Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

01.07.2024 - 10:44 Uhr

Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten Politik
über dts Nachrichtenagentur

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies am Montag eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung ab. Das Gericht hatte bereits im April 2023 einen Eilantrag der Partei abgelehnt, der sich gegen die Beobachtung der AfD sowie auch die Information der Öffentlichkeit über diese Tatsache richtete. Demnach durfte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband bereits vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und auch die Öffentlichkeit hierüber informieren. Die Klage im Hauptsacheverfahren wurde jetzt als unbegründet zurückgewiesen.

Laut Gericht liegen mehrere tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei. Der Geheimdienst hatte die Beobachtung im September 2022 angekündigt. Dem Vernehmen nach wird die Partei nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in die nächste Instanz gehen.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten"
vorhanden.