Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein

Politik Justiz


Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein

16.07.2018 - 19:31 Uhr

Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Das sagte eine Sprecherin der "Frankfurter Rundschau" (Dienstagausgabe). André E. war am vergangen Mittwoch vom Oberlandesgericht München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden, nicht aber wegen der Beihilfe zum versuchten Mord.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft als Strafe für den 38-Jährigen verkündet. Die Bundesanwaltschaft hatte für den von seinem Verteidiger als überzeugten Nationalsozialisten bezeichneten E. zwölf Jahre Haft gefordert und ihm unter anderem Beihilfe zum versuchten Mord vorgeworfen. Zur Begründung der Revision wollte sich die Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage der "Frankfurter Rundschau" am Montag nicht äußern. Gegen die Urteile gegen Beate Z. und die drei anderen Angeklagten wolle man aber nicht vorgehen.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein"
vorhanden.