Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf

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Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf

24.03.2018 - 07:41 Uhr

Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf Politik
über dts Nachrichtenagentur

Mehrere Verfassungsjuristen sehen deutsche Facebook-Nutzer im Fall eines Missbrauchs ihrer Daten in einer rechtlich schwierigen Situation. Facebook sei zwar "auf Grund seiner monopolartigen Stellung und überragenden Marktmacht gehalten, wirksame Vorkehrungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu treffen", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem "Handelsblatt", das sei offenbar nicht erfolgt, vielmehr habe Facebook Zugang zu Nutzerdaten gewährt. "Allerdings bin ich der Auffassung, dass derjenige, der seine Daten an Facebook weitergibt, damit auch seine Persönlichkeitssphäre in erheblichem Umfang preisgibt und sich nicht uneingeschränkt auf seine Persönlichkeitsrechte berufen kann."

Eine unberechtigte Weitergabe von persönlichen Daten würde zwar genauso wie ein unberechtigtes "Sich-Verschaffen" solcher Informationen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangieren. "Allerdings sind es hier private Unternehmen, denen der Eingriff zuzurechnen ist", betonte Degenhart. "Diese sind nicht unmittelbar grundrechtsgebunden." Ähnlich sieht es der Staatsrechtler Joachim Wieland. "Die Rechtsbeziehungen deutscher Nutzer zu Facebook sind privatrechtlich, so dass sich die Nutzer nicht unmittelbar auf Grundrechte berufen können, wohl aber auf eine Verletzung des vereinbarten Schutzes ihrer Daten", sagte der Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem "Handelsblatt". Auch die rechtlichen Möglichkeiten staatlicherseits, etwa juristisch gegen Facebook vorzugehen, hält Wieland für begrenzt. Aus den Grundrechten folgten zwar Schutzpflichten des deutschen Staates für deutsche Facebook-Nutzer, sagte er. "Der Staat verfügt allerdings über ein weites Ermessen, wie er seine Schutzpflichten erfüllt, so dass eine Klage nicht ganz einfach sein dürfte." Degenhart sieht die Rolle öffentlicher Institutionen in der Facebook-Debatte generell kritisch. "Sie sollten jedenfalls zurückhaltend sein und die Datenkrake nicht noch füttern", sagte er. "Warum zum Beispiel muss eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auf Facebook zu finden sein", fragte der Jurist. "Wenn öffentliche Institutionen glauben, sie müssten auf Facebook präsent sein, tragen sie bei zur bedrohlichen Omnipräsenz und Marktmacht".

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Kommentare zu "Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Eckhard
24.03.2018 08:09 Uhr

Es ist doch jeder für sich selbst verantwortlich und auch dafür zuständig welche und wie viele Daten er von sich in solchen Portalen preis gibt. Das sollte doch wohl jedem bewusst sein.