SPD will Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht aufweichen

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SPD will Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht aufweichen

06.03.2018 - 16:25 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die SPD lehnt eine Aufweichung der Lösch-Vorschriften im Gesetz gegen Hasskommentare (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; kurz: NetzDG) strikt ab. "Sollten die Beschwerden stark steigen oder die gesetzlichen Löschfristen nicht eingehalten werden, kann die Konsequenz nicht die Lockerung der rechtlichen Vorgaben für die Anbieter, die Milliardengewinne machen, sein", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Vielmehr müssten die Plattformen dann ihre Anstrengungen verstärken, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

Die Grünen plädieren dagegen für eine grundlegende Überarbeitung des NetzDG. "Das Gesetz wurde in einem Hauruck-Verfahren durch das Parlament gepeitscht", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast dem "Handelsblatt". Alle Vorschriften müssten daher "evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden". Ähnlich äußerte sich der Digitalexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek. "Statt bloßer Zielvorgaben, die Overblocking Tür und Tor öffnen, muss eine sorgfältige rechtliche Prüfung über die konkrete Ausgestaltung der Verfahrensregeln gewährleistet werden", sagte Janecek dem "Handelsblatt". Unternehmen müssten wissen, nach welchen Vorgaben sie vorzugehen haben. Außerdem müssten sie die betroffenen Nutzer in die Prozesse miteinbeziehen und effektiv mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kooperieren. "Das Netz darf weder ein straffreier Raum sein, noch sollten darin Unternehmen die Maßstäbe an eine rechtliche Prüfung bestimmen", betonte der Grünen-Politiker.

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Kommentare zu "SPD will Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht aufweichen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
07.03.2018 16:16 Uhr

Klar, kann die nicht Einhaltung der Löschfristen oder ein starker Anstieg an Beschwerden kein Grund dafür sein das Gesetz aufzuweichen, aber es könnte Anlass dafür sein, sich Gedanken arüber zu machen, ob das Gesetz wirklich so gestaltet ist, das es Ärealistisch umgesetzt werden kann.