SPD will nach Giftgasangriff in Syrien Ermittlungen des IStGH

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SPD will nach Giftgasangriff in Syrien Ermittlungen des IStGH

05.04.2017 - 15:02 Uhr

SPD will nach Giftgasangriff in Syrien Ermittlungen des IStGH SPD will nach Giftgasangriff in Syrien Ermittlungen des IStGH Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die SPD fordert nach dem Giftgasangriff in Syrien Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) auch ohne die Zustimmung des UN-Sicherheitsrates. "Die internationale Strafjustiz muss endlich in die Lage versetzt werden, unabhängig von einem Veto eines Sicherheitsratsmitgliedes, gegen Verantwortliche zu ermitteln und auch vorzugehen", sagte der SPD-Außenpolitiker Rolf Mützenich dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochsausgabe). Die Verfolgung der Kriegsverbrechen in Syrien scheiterte bisher am Veto Russlands und Chinas.

Der Internationale Gerichtshof braucht ein Mandat des Sicherheitsrates. Das Veto-Recht dürfe nicht weiter dazu missbraucht werden, "um offenkundig notwendige Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes aus opportunistischen Gründen zu blockieren", verlangte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Gemeinsam mit anderen müsse Deutschland darauf hinwirken, dass der Internationale Strafgerichtshof unabhängiger von politischen Interessen arbeiten könne. Den Angriff in der Stadt Chan Scheichun bezeichnete Mützenich als "erneutes Zeugnis für die menschenverachtende Brutalität und Rücksichtslosigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung". Syriens Diktator Baschar al-Assad und andere Kriegsverbrecher dürften nicht weiter geschützt werden: "Eine politische Lösung für Syrien darf nicht zu Lasten von Recht und Gerechtigkeit gehen."

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Kommentare zu "SPD will nach Giftgasangriff in Syrien Ermittlungen des IStGH"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Eckhard
06.04.2017 11:40 Uhr

Nicht nur die SPD sollte dies fordern, sondern alle Länder dieser Erde. Schließlich ist und bleibt das ein abscheulicher Anschlag auf unschuldige Menschen. Der Verantwortliche soll und muss zur Rechenschaft gezogen werden.