Landesjustizminister gegen Barleys Entwurf zur Prozesskostenhilfe

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Landesjustizminister gegen Barleys Entwurf zur Prozesskostenhilfe

28.12.2018 - 00:08 Uhr

Landesjustizminister gegen Barleys Entwurf zur Prozesskostenhilfe Landesjustizminister gegen Barleys Entwurf zur Prozesskostenhilfe Politik
über dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat mit ihrem Plan, die Prozesskostenhilfe deutlich auszuweiten, nach Informationen der "Bild" (Freitagausgabe) die Landesjustizminister gegen sich aufgebracht. Barleys Entwurf des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung", sieht vor, dass mutmaßliche Straftäter künftig schon vom ersten Verhör an einen Anwalt auf Staatskosten verlangen können, wenn sie sich selbst keinen leisten können. Betroffen davon sind etwa Straftaten wie räuberischer Diebstahl, Kirmesschlägereien mit fliegenden Bierkrügen und gewerbsmäßiger Drogenhandel, bei denen die Delinquenten ein Strafmaß von mehr als einem Jahr erwartet.

Die Verdächtigen könnten mit dem Gesetz nicht wie bisher erst im Prozess oder in der U-Haft einen Pflichtverteidiger verlangen, sondern schon bei der ersten Vor-Ort-Vernehmung. Bekommen sie keinen Anwalt oder sagen vor dessen Ankunft etwas über die Tat und ihre Umstände aus, ist jede getroffene Aussage des Verdächtigen später wertlos. Die Justizminister der Länder werfen Bundesministerin Barley Übereifer vor. Aus ihrer Sicht geht die SPD-Politikerin mit ihrem "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" viel weiter, als die EU es vorsieht. Barley muss in 2019 eine EU-Richtlinie zur "Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren" und für per "Europäischen Haftbefehl" Gesuchte umsetzen. Die Stellungnahmen der Länder (liegen "Bild" vor) werfen Ministerin eine "zeitliche und inhaltliche Ausweitung des Systems" vor, die "nicht durch die EU-Richtlinie geboten" sei. In einer der Stellungnahmen der Länder heißt es laut "Bild" dazu: "Wenn das Recht auf frühzeitigen Zugang zu einem Rechtsbeistand und der Zwang der notwendigen Verteidigung miteinander vermischt werden, wird dies zu untragbaren Ergebnissen führen." Die Länder monieren zudem, dass das geplante Gesetz zu "schwerwiegenden Problemen" führen, mit "massiven Mehrkosten für die Landeskassen einhergehen" und außerdem noch "negative Auswirkungen" auf die Ermittlungsverfahren haben werde. Ihr vernichtendes Fazit zu Barleys Vorstoß: Es sei zu befürchten, "dass dem Ansehen und der Effektivität des ohnehin unter Druck geratenen Rechtsstaats dadurch erheblicher Schaden zugefügt würde." Bundesjustizministerin Barley hat die Landesjustizminister nach "Bild"-Informationen jetzt wegen ihrer teilweise sehr heftig geäußerten Kritik zu einem Krisengipfel (offiziell ist es eine "Bund-Länder-Besprechung") Mitte Januar 2019 nach Berlin eingeladen. Auf "Bild"-Nachfrage erklärte ihr Ministerium dazu: "Einzelne Fragen der konkreten Ausgestaltung werden noch mit den Beteiligten erörtert."

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Kommentare zu "Landesjustizminister gegen Barleys Entwurf zur Prozesskostenhilfe"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Senator67
02.01.2019 01:02 Uhr

Dieser Gesetzentwurf erinnert mich sehr an das amerikansche Strafrecht wo auch jeder Angeschuldigte von Anfang an das Anrecht auf einen Anwalt hat. Ob das allerdings notwendig ist steht auf einem andern Blatt.