Krings nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund

Politik Asyl


Krings nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund

19.07.2018 - 07:43 Uhr

Krings nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund Krings nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund Politik
über dts Nachrichtenagentur

Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) ist dem Eindruck entgegengetreten, der Bund könne nach geltender Gesetzeslage die generelle Zuständigkeit für die Abschiebung von Gefährdern übernehmen. Nach den Vorgaben im Aufenthaltsrecht gehe es "nicht um alle Gefährder, sondern um besonders gelagerte Fälle", sagte Krings der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). Bei einer Gesetzesnovelle reiche zudem ein Passus zur Abschiebung nicht aus.

"Wollte man durch Gesetzesänderung die Bundeszuständigkeit für Gefährder ausweiten, so wäre das nur sinnvoll bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei", sagte der CDU-Politiker. Sie müsse dann wie die Landespolizei beispielsweise auch Zutritt zu Unterkünften und Wohnungen erhalten.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Krings nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Krings nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund"
vorhanden.