Kraftfahrzeuggewerbe kritisiert Verkehrsministerium

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Kraftfahrzeuggewerbe kritisiert Verkehrsministerium

10.10.2018 - 11:38 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erhebt in der Debatte über Hardware-Nachrüstungen bei älteren Diesel-Autos schwere Vorwürfe gegen das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt. "Wir fordern die Hardware-Nachrüstung seit Mai 2017. Seitdem hat sich auf Regierungs- und Behördenseite, aber auch bei den Fahrzeugherstellern wenig bis gar nichts getan", sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochsausgaben). Die Zulieferer hätten auf eigene Initiative Lösungsvorschläge mit autarken SCR-Katalysatoren entwickelt, die längst hätten freigegeben sein können: "So wird das Problem weiter ausgesessen."

Wie lange es dauern werde, bis mit den ersten Nachrüstungen begonnen werden könne, hänge davon ab, wie schnell die Zulieferer die allgemeine Betriebserlaubnis für ihre Nachrüstsysteme vom Kraftfahrtbundesamt erteilt bekämen. Nach ZDK-Berechnungen könne für rund 1,3 Millionen Euro-5-Diesel im Fahrzeugbestand auf wesentliche Hardware-Teile wie SCR-Katalysator, AdBlue-Tank, beheizbare Leitungen, Pumpen und Filter aus den Regalen der Fahrzeughersteller zurückgegriffen werden. Karpinski sagte, nicht nur zahlreiche Autofahrer, auch viele Händler wollten insbesondere Euro-5-Diesel nachrüsten, um sie im Wert zu stabilisieren und wieder verkaufen zu können. "Das setzt eine Verordnung voraus, die freie Fahrt für nachgerüstete Fahrzeuge in die Verbotszonen garantiert. Diese Regelung muss bundeseinheitlich sein", forderte der ZDK-Präsident. "Sobald Klarheit herrscht, wird die Nachfrage steigen." Nach ZDK-Berechnungen werden die Kosten für ein Nachrüstsysteme bei rund 2.200 bis 2.500 Euro liegen - inklusive Einbau. "Um die Nachrüstung endlich in Gang zu bringen, brauchen wir die Förderung aus einem Fonds, der sich aus öffentlichen Mitteln und aus freiwilligen finanziellen Beiträgen der Hersteller speist, wie dies bereits beim Unterstützungsfonds für die Kommunen praktiziert wurde", so Karpinski. Zumutbar erscheine auch eine begrenzte Selbstbeteiligung der Fahrzeughalter.

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