Kommunen gegen Führerschein- und Blinkerpflicht für E-Roller

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Kommunen gegen Führerschein- und Blinkerpflicht für E-Roller

03.02.2020 - 05:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages für eine Führerschein- und Blinkerpflicht bei E-Roller stoßen auf Widerstand bei den Kommunen. "Damit entstünde ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagausgaben). "Die Zielsetzung, falschen Umgang mit diesem Fahrzeug zu vermeiden und die Unfallzahlen zu reduzieren, ist richtig. Wir sollten uns in Deutschland allerdings endlich davon verabschieden, dass alle wünschenswerten Ziele – gerade im Verkehrsbereich – nur mit immer weitere Ver- und Geboten erreicht werden können."

Der Verkehrsgerichtstag hatte vergangene Woche empfohlen, für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Roller eine Prüfbescheinigung einzuführen. Außerdem sollten die Fahrzeuge verbindlich mit Blinkern ausgerüstet werden. Landsberg sagte, neue Vorschriften seien schon deshalb fraglich, "weil zumeist das notwendige Personal fehlt, um diese Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und damit umzusetzen". Auch die zusätzliche Ausrüstung mit einer Blinkanlage erscheine unverhältnismäßig: "Wir sollten die E-Scooter nicht zu kleinen Autos umfunktionieren. Im Übrigen gibt es längst Fahrradschutzhelme, die mit einer Leuchtdiode die Richtung anzeigen." E-Scooter würden zwischenzeitlich in fast allen europäischen Großstädten angeboten, eine Führerscheinpflicht gebe es dort allerdings nicht. "Hinzu kommt, dass bei einer derartigen Betrachtungsweise eigentlich eine analoge Regelung auch für E-Bikes gelten müsste", sagte Landsberg. "Da E-Scooter insbesondere auch von Jugendlichen genutzt werden, ist es durchaus sinnvoll, den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren." Denkbar seien auch Online-Schulungen durch die Händler. Und wer diese Schulung erfolgreich absolviert habe, könne eine Vergünstigung bei der Nutzung bekommen.

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