Harbarth: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten

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Harbarth: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten

20.05.2019 - 15:45 Uhr

Harbarth: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten Harbarth: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten Politik
über dts Nachrichtenagentur

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sorgt sich um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Osteuropa. "Die Entwicklung in einigen europäischen Staaten weg von einem Rechtsstaat und damit weg von der Gewährleistung von Recht und Freiheit sowohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft ist besorgniserregend", sagte Harbarth der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe). Allein die derzeitige polnische Regierungspartei habe mit über zehn Gesetzen versucht, in das Justizsystem einzugreifen.

"Der EU-Vertrag enthält ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit in Europa. Dies schließt die Unabhängigkeit der Gerichte ein. Hieran haben sich alle Mitgliedstaaten zu halten", sagte Harbarth als Vertreter des Karlsruher Gerichts.

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Kommentare zu "Harbarth: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
22.05.2019 20:07 Uhr

Klar, diese eNTWICKLUNG IST BESORGNISERREGEND; allerdings nicht das einzige, was - leider - in unseerer Gesellschaft schief läuft.


Ob wir uns je wieder "normalisieren"?