Gauland: Vorgehen des Verfassungsschutzes politisch gesteuert

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Gauland: Vorgehen des Verfassungsschutzes politisch gesteuert

15.09.2019 - 17:49 Uhr

Gauland: Vorgehen des Verfassungsschutzes politisch gesteuert Gauland: Vorgehen des Verfassungsschutzes politisch gesteuert Politik
über dts Nachrichtenagentur

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland hält das Vorgehen des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene gegen seine Partei für politisch gesteuert. "Der Verfassungsschutz ist keine Organisation, die unabhängig vom politischen Geschehen in dieser Republik tätig ist", sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio im sogenannten "Sommerinterview". Das heiße, wenn der Druck aus der Politik, die auch über Karrieren bestimme, so stark sei, sei es doch klar, dass der Verfassungsschutz sich auf die Seite derjenigen stelle, wo der Verfassungsschutz das Gefühl habe: "wir müssen da was tun".

Der Verfassungsschutz werde missbraucht, um die AfD aus der politischen Diskussion auszuschließen. "Es kommt ja nicht von ungefähr, nach dem Politiker im Bundestag, wie Herr Kahrs und Herr Schulz ununterbrochen die Beobachtung der AfD gefordert haben, handelt der Verfassungsschutz", so Gauland im "Bericht aus Berlin". Er könne nicht sagen, aus welchem Grund die AfD nun auch in Niedersachsen als Prüffall der Verfassungsschützer behandelt werde. Zuvor hatten schon die Verfassungsschutzbehörden von Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Einstufung der regionalen AfD-Landesverbände als "Prüffall" öffentlich gemacht; ebenso wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Bundesebene tätig. Die Behörden sichten offen zugängliches Material, um zu entscheiden, ob eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten, Observation oder Überwachung der Telekommunikation notwendig wird. Gauland hielt dagegen, es gebe keine Initiative des Bundesverfassungsgerichts, dass die AfD nicht verfassungstreu sei. "Von daher akzeptiere ich den Verfassungsschutz nicht als eine unabhängige gerichtliche Behörde."

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