Deutscher Anwaltverein stellt Bedingungen für Corona-App

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Deutscher Anwaltverein stellt Bedingungen für Corona-App

28.04.2020 - 05:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung der sogenannten Corona-App formuliert. "Eine sogenannte Corona-App kann eine gute Möglichkeit sein, um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen - wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Grundrechte der Nutzer gewahrt werden", sagte die Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV, Lea Voigt, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Dienstagsausgaben). So dürften die Daten, die zur Kontaktnachverfolgung erforderlich seien, tatsächlich nur auf dem Handy gespeichert werden.

"Eine zentrale Datensammlung ist nicht erforderlich und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen", so die Juristin weiter. Zudem müsse sichergestellt sein, "dass Ermittlungsbehörden die Daten nicht verwenden dürfen", so Voigt. Außerdem müsse die App strikt freiwillig sein. "Die App muss auf jeden Fall freiwillig sein. Zugleich müssen wir Sorge dafür tragen, dass sie akzeptiert wird und viele sagen, da mache ich mit. Dann muss sie praktikabel und die Speicherung muss so wenig missbrauchsanfällig wie möglich sein", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, den Zeitungen. Zudem müsse die App "auf jeden Fall eng staatlich kontrolliert werden", so die SPD-Politikerin weiter. Sie sei "für eine schnelle Löschung. Und ich warte gespannt, dass uns von der Regierung mal etwas präsentiert wird", sagte Högl. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich zunächst für eine zentrale Speicherung der Daten ausgesprochen. Das war in der Opposition und bei Datenschützern auf Kritik gestoßen. Zuletzt hatten sich Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) dann auf eine dezentrale Variante festgelegt. In der Unionsfraktion im Bundestag gebe es allerdings Stimmen, die sagten, wenn bei einer freiwilligen Lösung nicht genügend Smartphone-Nutzer mitmachten, dann müsse man unter Umständen doch über gesetzlichen Zwang nachdenken, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf eigene Informationen.

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