CDU fordert Bundesfamiliengericht

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CDU fordert Bundesfamiliengericht

31.12.2019 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, hat sich für die Schaffung einer eigenständigen Familien-Fachgerichtsbarkeit mit einem Bundesfamiliengericht an der Spitze ausgesprochen. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Qualitätssicherung familienrechtlicher Verfahren im Herbst seien sich die Sachverständigen einig gewesen, dass die Qualität familiengerichtlicher Rechtsprechung dringend verbessert werden müsse, sagte Weinberg der "Welt" (Dienstagausgabe). "Wir sollten deshalb ernsthaft über die Einrichtung eines Bundesfamiliengerichts diskutieren. Damit würden wir dem Problem der fehlenden Spezialisierung begegnen und gleichzeitig könnte eine auf Familienrecht spezialisierte Gerichtsbarkeit verschiedene Zuständigkeiten mit Bezug zum Familienrecht an zentraler Stelle bündeln."

Der CDU-Politiker spricht sich zudem für kontinuierliche Fortbildungen für alle an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen aus. "Gerade Familienrichter müssen eine Qualifizierung vorweisen können. Es ist untragbar, dass man diesen Beruf ohne spezifische kinderpsychologische und bindungstheoretische Kenntnisse ausführen kann." Gerade Entscheidungen, die im Kinderschutzsystem getroffen würden, prägten das Leben der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig. Mit der Forderung nach einem Bundesfamiliengericht folgt Weinberg einem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, Gudrun Lies-Benachib. Sie beklagt schon länger, dass die Familiengerichte nicht als eigenständige Fachgerichte, sondern als unselbstständige Abteilung der Amtsgerichte geführt werden. "Es ist ein verrückter Befund, dass wir ausgerechnet in diesem juristischen Bereich so wenig Spezialisierung haben", sagte Lies-Benachib der "Welt". "Man sollte die fast schon irreführende Bezeichnung `Familiengericht` in diesem Sinne ernst nehmen und eine Familien-Fachgerichtsbarkeit mit eigenem Instanzenzug und Bundesgericht einführen."

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