BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen

Wirtschaft Internet Unternehmen Justiz Kriminalität


BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen

10.12.2020 - 10:57 Uhr

BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen Wirtschaft
über dts Nachrichtenagentur

Die Videoplattform Youtube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. Demnach schließt der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein.

Er umfasse auch nicht die Auskunft über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto verwendeten IP-Adressen. Grundlage für das Urteil seien entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klage eines Filmverleihers.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Wirtschaft könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen"

Es sind noch keine Kommentare zu
"BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen"
vorhanden.