BGH: Ärztebewertungsportal muss Daten von Dermatologin löschen

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BGH: Ärztebewertungsportal muss Daten von Dermatologin löschen

20.02.2018 - 10:40 Uhr

BGH: Ärztebewertungsportal muss Daten von Dermatologin löschen BGH: Ärztebewertungsportal muss Daten von Dermatologin löschen Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Dermatologin aus Köln komplett löschen. In dem vorliegenden Fall sei die Speicherung der personenbezogenen Daten unzulässig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. In einem früheren Urteil zu einem anderen Fall hatten die Karlsruher Richter noch entschieden, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten zulässig ist.

Der vorliegende Fall unterscheide sich aber vom damaligen in einem entscheidenden Punkt, so der BGH: Das Portal habe die Stellung als "neutraler" Informationsmittler verlassen, indem es für Werbung zahlende Ärzte begünstige. In den Vorinstanzen war die Klage der Kölner Ärztin noch abgewiesen worden.

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Kommentare zu "BGH: Ärztebewertungsportal muss Daten von Dermatologin löschen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von melchen1000
21.02.2018 09:41 Uhr

Mit Bewertungsportalen für Ärzte bin ich generell vorsichtig. Ich hatte mal mit einer Ärtzin richtig schlimme Erfahrungen gemacht und das auch in einem soclhen Portal geschrieben. Trotz Anonymität fand die besagte heraus, dass ich das geschrieben habe und sie hat meinen Eitnrag löschen lassen und wollte mich persönlich/rechtlich belangen.