Bericht: Verfassungsschutz will bei Asylverfahren mehr mithören

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Bericht: Verfassungsschutz will bei Asylverfahren mehr mithören

18.03.2017 - 12:05 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Verfassungsschutz will künftig neu ankommende Flüchtlinge sehr viel intensiver überprüfen. Dafür werden zahlreiche Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes in den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingesetzt, berichtet der "Spiegel". Sie sollen dort demnach häufiger als bislang an der Anhörung von Asylsuchenden teilnehmen – etwa dann, wenn die Flüchtlinge aus Hochburgen der Terrormiliz "Islamischer Staat" wie Rakka oder Mossul stammen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat für die "Flüchtlingsaufklärung" einen personellen Mehrbedarf von rund 250 Stellen bis 2019 angemeldet. Die Behörde bestätigte auf Anfrage, man werde für eine engere Zusammenarbeit mit dem Bamf "zusätzliche Mitarbeiter einsetzen", wollte aber keine konkrete Zahl nennen. Bislang hatten Geheimdienstmitarbeiter Asylsuchende oft erst dann befragt, wenn Bamf-Beamte bei der Anhörung Verdacht geschöpft hatten. Mit der neuen Regelung reagiert die Bundesregierung darauf, dass der IS, anders als ursprünglich angenommen, offenbar doch gezielt als Flüchtlinge getarnte Dschihadisten nach Europa schickt. Zudem waren die Terroranschläge von Würzburg, Ansbach und Berlin von Asylbewerbern begangen worden, die offenbar direkten Anweisungen von IS-Kontaktleuten folgten. In der Großen Koalition war die verstärkte Einbindung des Verfassungsschutzes umstritten. Während einige Politiker vor einem Generalverdacht gegen Flüchtlinge warnten, schlugen Unionsvertreter sogar vor, Geheimdienste oder Bundespolizei sollten künftig generell bei jeder Asylanhörung dabei sein. Das wurde verworfen, auch weil es die Sicherheitsbehörden personell überfordern würde.

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Kommentare zu "Bericht: Verfassungsschutz will bei Asylverfahren mehr mithören"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
28.09.2017 02:29 Uhr

Das ist natürlich mit Menschenrechte schwer verbindbar,es sollte nur in bestimmten Fällen passieren man kann nicht alle einem standart verdacht zu grunde liegen wie ich finde.