Bayerns Justizminister Bausback will Fußfessel für Stalker

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Bayerns Justizminister Bausback will Fußfessel für Stalker

29.04.2017 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Um Stalking-Opfer noch besser zu schützen will Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) künftig Wiederholungstätern elektronische Fußfesseln anlegen. Der Vorstoß soll bei der Justizministerkonferenz im Juni besprochen werden. "Stalking heißt: Die Täter nehmen den Opfern die Möglichkeit, ihr normales Leben, einen normalen Alltag zu leben", sagte Bausback der "Bild" (Samstag).

Die Folge seien Angst, Hilflosigkeit und Ohnmacht. Rund 22.000 Fälle würden pro Jahr in Deutschland angezeigt. Soweit von verurteilten Nachstellungstätern weiterhin die Gefahr von Stalkinghandlungen ausgeht, soll nach dem Willen von Bausback der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung möglich sein. Gleiches gilt bei schweren und wiederholten Verstößen gegen Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz. Betroffene können beim Familiengericht ein sogenanntes Kontaktverbot erwirken – ab diesem Zeitpunkt darf sich der Stalker in einem bestimmten Umkreis nicht mehr dem Opfer nähern. "Auch wenn klar ist, dass wir solche entsetzlichen Fälle nie vollständig verhindern können - wir sind es den Opfern schuldig, alle Register zu ziehen, die der Rechtsstaat zu bieten hat", sagte Bausback. "Deshalb fordere ich die elektronische Fußfessel für verurteilte Stalker, von denen weiterhin Stalking-Gefahr ausgeht. Dasselbe gilt für Menschen, die wiederholt und schwer gegen gerichtliche Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen - auch wer sich nicht an gerichtliche Kontaktverbote hält, dem gehört gegebenenfalls die elektronische Fußfessel angelegt. Hier muss der Bundesjustizminister handeln. Ich werde das auf der nächsten Justizministerkonferenz Mitte Juni zum Thema machen", kündigte er an.

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Kommentare zu "Bayerns Justizminister Bausback will Fußfessel für Stalker"

Insgesamt 3 Kommentare vorhanden


Kommentar von Mika66
29.04.2017 22:02 Uhr

Da wir anscheinend keine andere Möglichkeit haben,ist das immer hin eine Möglichkeit den Opfern zu helfen. Mit dieser Hilfe kann man den Stalker besser nachweisen das er das Opfer belästigt. Es ist ein muß da es wohl sehr oft vorkommt das Menschen andere Menschen stalken.

Kommentar von MrTest
29.04.2017 11:11 Uhr

Für beharrliche Belästiger die partout nicht aufhören wollen halte ich dies auch für eine angemessene Maßnahme.
Der Schutz des Opfers vor Verfolgung oder Bedrohung muss hier höher angesiedelt werden als die Rechte des Stalkers. Der Bundesminister der Justiz muss entsprechende Gesetze auf den Weg bringen.

Kommentar von GoldSaver
29.04.2017 06:26 Uhr

Bayerns Justizminister Bausback will Fußfessel für Stalker

Ich finde es richtig, bei Stalking Wiederholungstätern eine Fußfessel zu verwenden.
Diese Personen hatten bereits eine zweite Chance erhalten, aber irgendwann ist Schluss!
Und die Opfer wären so etwas besser abgesichert und fühlten sich sicher auch besser, wenn Sie wissen, das ihre Peiniger sich nicht so einfach wieder an sie heranmachen können.