Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

Politik Parteien Geheimdienste


Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

03.05.2017 - 00:00 Uhr

Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz Politik
über dts Nachrichtenagentur

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Petr Bystron reicht gegen die Anordnung seiner Beobachtung durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eine Verwaltungsklage gegen das Land Bayern ein. Bystron halte die seit April laufende Beobachtung für ein "taktisches Wahlkampfmittel" der Landesregierung, berichtet die "Bild". Der AfD-Politiker bemängele in der Klage, dass die Anordnung lediglich auf wenigen Zitaten basiere, die "aus dem Zusammenhang gerissen" worden seien und so eine Bedeutung bekämen, die ihnen nicht zukomme.

Bystron verweise zudem darauf, dass die Behörde ihm noch Ende März 2017 schriftlich bescheinigt habe, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Beobachtung vorlägen. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Alexander Gauland unterstützt Bystrons Klage. "Diese Schmierenkomödie beweist, zu welcher Bedrohung die AfD Bayern unter Führung von Herrn Bystron für die CSU geworden ist", sagte Gauland. Das Landesamt für Verfassungsschutz erklärte hingegen, Bystron habe zuletzt mehrfach "eine ausgeprägte Nähe zur rechtsextremistischen `Identitären Bewegung` (IB) erkennen lassen". Man werde "zudem darauf schauen müssen, wie sich die AfD dazu stellt, ob sie sich klar von der Linie Bystrons absetzt oder sich diese zu eigen macht".

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
03.05.2017 08:52 Uhr

Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

Ich bin gespannt, was bei der Klage rauskommt, ob er damit wohl Erfolg haben wird?
Sicher bin ich mir da nicht, aber wer weiß, einfach mal abwarten und die Geschehnisse beobachten.