Bayer-Chef Baumann kritisiert Urteil im Glyphosat-Prozess

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Bayer-Chef Baumann kritisiert Urteil im Glyphosat-Prozess

23.08.2018 - 11:17 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Bayer-Chef Werner Baumann stellt sich gegen das Urteil im kalifornischen Glyphosat-Prozess gegen Monsanto. "Wir sind davon überzeugt, dass das Urteil der Jury falsch ist. Wir werden uns in diesem Fall und auch in den weiteren Fällen sehr entschieden verteidigen", sagte Baumann dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

"Die Entscheidung der Jury steht im Widerspruch zu bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen und den Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit." Ein Geschworenengericht in San Francisco hatte die neue Bayer-Tochter Monsanto vor zwei Wochen zu einer Zahlung von 289 Millionen Dollar an einen krebskranken Mann verurteilt. Dieser hatte seine Erkrankung auf den regelmäßigen Umgang mit dem Monsanto-Unkrautvernichter Glyphosat zurückgeführt. Die Bayer-Aktie brauch daraufhin massiv ein, weil die Investoren hohe Strafzahlungen aus den weiteren Prozessen fürchten. Mehr als 5.200 Klagen sind anhängig. "Wir haben ein einzelnes, erstinstanzliches Urteil einer Jury, das sich sehr stark in unserem Kurs niedergeschlagen hat. Es gibt aber überhaupt keinen Grund, jetzt in Nervosität oder operative Hektik auszubrechen", sagte Baumann weiter. Den Sinn der Monsanto-Übernahme sieht er durch die jüngste Entwicklung nicht infrage gestellt. "Fakt ist: An der zwingenden Logik der Übernahme von Monsanto, am Wertschaffungspotenzial für unsere Aktionäre, an der Attraktivität des Agrarmarkts und an unseren kommunizierten Zielen hat sich überhaupt nichts geändert." Bayer habe im Zuge der Übernahme auch die Rechtsrisiken intensiv betrachtet. "Man muss aber auch sehen, dass zum damaligen Zeitpunkt der Umfang der Klagen, mit denen wir uns jetzt auseinandersetzen, noch gar nicht absehbar war", sagte Baumann. Anlass zu einer Neubewertung sieht er nicht: "Die Sicherheitsbewertung von Glyphosat hat sich seit dem Zeitpunkt der Übernahme nicht verändert. Wenn das anders wäre und wir feststellen müssten, dass in der Due Diligence etwas übersehen wurde, würden wir reagieren. Das ist aber nicht der Fall."

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