Barley will Besteller-Prinzip auch bei Immobilienkauf einführen

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Barley will Besteller-Prinzip auch bei Immobilienkauf einführen

25.10.2018 - 07:37 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Maklergebühr beim Immobilienkauf soll künftig der Auftraggeber zahlen. "Ich werde dafür sorgen, dass dieses Besteller-Prinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). Ein genaues Datum nannte sie nicht.

Das Besteller-Prinzip gilt bereits bei der Vermittlung von Mietobjekten. "Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren", so Barley. Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. "Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer." Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. "Auch deshalb muss beim Immobilienkauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch", sagte Barley.

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