Abgeschobener Afghane war in psychischer Behandlung

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Abgeschobener Afghane war in psychischer Behandlung

13.07.2018 - 15:36 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der abgelehnte Asylbewerber Jamal M., der nach seiner Abschiebung aus München in Kabul Selbstmord begangen hat, litt offenbar bereits in Deutschland an psychischen Problemen. Ehemalige Mitbewohner des Afghanen sagten dem "Spiegel", M. habe depressiv und verwirrt gewirkt. Im Frühjahr 2018 befand er sich wegen psychischer Probleme in Behandlung.

Unter solchen Umständen sehen Behörden in der Regel von Rückführungen ab. Die Hamburger Ausländerbehörde hingegen bekräftigt, M. sei vor der Abschiebung auf Flugtauglichkeit untersucht worden. Anzeichen für eine Suizidgefahr habe es dabei nicht gegeben. M. war in Deutschland wegen diverser Vergehen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits 2014 wurde er wegen Schwarzfahrens und Diebstahls zu Sozialstunden verurteilt. Im Jahrestakt kamen weitere Vergehen hinzu – bis er am Silvesterabend 2017 einen Mann in einem Hostel ausgeraubt haben soll. Bevor das Verfahren vor Gericht ging, wurde M. abgeschoben. Entgegen ihren Beteuerungen kümmerte sich die Bundesregierung so gut wie nicht um die Rückkehrer nach deren Ankunft in Kabul. Die Afghanen wurden stattdessen in einer Übergangsunterkunft der Internationalen Organisation für Migration überwiegend sich selbst überlassen.

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Kommentare zu "Abgeschobener Afghane war in psychischer Behandlung"

Insgesamt 3 Kommentare vorhanden


Kommentar von waltraud
15.07.2018 11:49 Uhr

Ich glaube, dass man hier vorsichtig mit vorschnellen Urteilen in beiden Richtungen sein muss. Auf jeden Fall sehr tragisch, dass es zu solch einem Unglück gekommen ist.

Kommentar von Otte1958
13.07.2018 20:34 Uhr

Wie kann es denn sein, daß ein Gericht die Abschiebung aussetzt und die Behörden nichts davon wissen. Wieder mal eine Schlamperei, der Informationsfluss scheint wohl nicht zu klappen.

Kommentar von GoldSaver
13.07.2018 19:49 Uhr

Auch wenn jemand wirklich Psychische Probleme hat, heißt es ja nicht unbedingt, das dieser die nicht auch gut verbergen kann. Daher kann ich mir vorstellen, das die Untersuchung eventuell wirklich nichts eindeutiges bemerkt hat.