Verwaltungsrichter stärken Dobrindt im Abschiebe-Streit den Rücken

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Verwaltungsrichter stärken Dobrindt im Abschiebe-Streit den Rücken

08.05.2018 - 07:21 Uhr

Verwaltungsrichter stärken Dobrindt im Abschiebe-Streit den Rücken Verwaltungsrichter stärken Dobrindt im Abschiebe-Streit den Rücken Politik
über dts Nachrichtenagentur

In der Diskussion über eine angebliche "Anti-Abschiebe-Industrie" stellt sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) vor den heftig kritisierten CSU-Politiker Alexander Dobrindt (CSU). Den eigentlichen Angriff auf den Rechtsstaat sehe er an anderer Stelle, sagte der BDVR-Vorsitzende Robert Seegmüller der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe). Nach den Worten von Seegmüller zielt Dobrindts Kritik nicht auf die Art und Weise der Durchführung von Prozessen, sondern auf die mangelnde Akzeptanz der Ergebnisse von Gerichtsverfahren in Teilen der Bevölkerung.

Da sei in der Tat einiges kritikwürdig. "Ist ein Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig, ist er von den zuständigen Behörden ausnahmslos abzuschieben, wenn er nicht freiwillig ausreist. Auch über die Frage, ob jemand abgeschoben wird beziehungsweise werden kann, entscheiden ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte." Leider gebe es in Deutschland aber immer wieder Menschen, die das nicht akzeptierten und die Durchsetzung von Ausreisepflichten behinderten oder sogar verhinderten. Seegmüller machte deutlich: "Da gibt es beispielsweise Menschen, die stören die Ingewahrsamnahme von Ausreisepflichtigen. Andere helfen Ausreisepflichtigen sich zu verstecken. Und wieder andere verhindern, dass Abschiebeflüge dann auch tatsächlich durchgeführt werden. Das ist der eigentliche Angriff auf den Rechtsstaat." Der BDVR-Vorsitzende kritisierte aber auch, der Begriff Industrie sei keinesfalls geeignet, die Bearbeitung von Klagen bei Gericht zu beschreiben. "Mit dem Begriff Industrie verbinde ich Fließbandarbeit, Monotonie und Gleichartigkeit der Arbeitsergebnisse. Mit Gerichtsverfahren verbinde ich eine auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene tatsächliche und rechtliche Prüfung durch das Gericht."

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