Verbraucherschützer: "Null-Zins-Kredite sind oft nicht kostenlos"

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Verbraucherschützer: "Null-Zins-Kredite sind oft nicht kostenlos"

23.12.2019 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Verbraucherschützer warnen vor angeblichen Null-Zins-Krediten. "Viele Verträge sind gar nicht kostenlos, wie suggeriert wird. Oft werden den Verbrauchern mit dem Kredit Zusatzprodukte untergeschoben wie zum Beispiel Kreditkarten oder Restschuldversicherungen", sagte der Verbraucherschützer Kay Görner, Rechtsreferent bei den Marktwächtern der Verbraucherzentrale in Sachsen, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

"Wir haben dazu mehrere Hundert Beschwerden erhalten. Und in der Vorweihnachtszeit nehmen die Beschwerden noch zu." Beschwerden gibt es unter anderem bei Abschlüssen bei Elektro-Märkten, Möbelhändlern oder Möbeldiscountern. Eigentlich sind Kreditvermittler und Kreditgeber verpflichtet, die Kunden über Details zu belehren. "Doch mehrere Verbraucher berichteten, dass ihnen wesentliche Informationen nicht mitgeteilt wurden", sagte Görner. Bei einem der Kreditgeber schließen die Käufer einen sogenannten "Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag" ab. Doch in diesem Vertrag wird dem Käufer häufig gleichzeitig eine Kreditkarte mit einem deutlich höheren Verfügungsrahmen untergejubelt. So erhielt ein Käufer, der für 2.074 Euro Elektrogeräte gekauft hatte, einen Kreditrahmen über 7.000 Euro, nennt Görner ein Beispiel. In den ersten 12 Monaten liegt die Tilgung bei 172,83 Euro pro Monat – und es werden tatsächlich keine Zinsen verlangt. Wer das Geld jedoch nicht binnen eines Jahres komplett abstottert, der muss ab dem zweiten Jahr bereits einen effektiven Jahreszinssatz für den offenen Betrag von 15,90 Prozent bezahlen. Schnell klettert die Summe somit deutlich in die Höhe. Der Verbraucherschützer gibt allen Käufern auf Pump vor allem den einen Tipp: "Prüfen Sie genau, was Sie unterschreiben. Der Teufel steckt im Detail. Schließen Sie durch Nachfrage aus, dass Sie weder eine Kreditkarte noch eine Restschuldversicherung wünschen." Denn Rückabwicklungen von Verträgen seien manchmal schwierig durchzusetzen.

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