Unionsfraktion dringt auf Deckelung der Mandatszahl im Bundestag
25.03.2017 - 13:58 Uhr
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Die Unions-Bundestagsfraktion dringt auf eine Reform des Wahlrechts mit einer Deckelung der Mandatszahl, um eine Vergrößerung des Bundestags zu verhindern. Die nötige Wahlrechtsreform dürfe nicht aus parteipolitischem Egoismus heraus sabotiert werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Daher erwarte ich, dass sich nach der CDU/CSU-Fraktion jetzt auch die SPD und die Oppositionsparteien dem Vorschlag des Bundestagspräsidenten anschließen, die Größe des Bundestags auf maximal 630 Abgeordnete zu begrenzen, indem nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden", sagte der CDU-Politiker.
Ein solcher Vorschlag sei fair und entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Grosse-Brömer reagierte damit auf einen Appell des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Er hatte in den Funke-Zeitungen für eine Reform des Wahlrechts plädiert und gewarnt, ein 700 Abgeordnete umfassender Bundestag könne weder im Interesse der Parteien noch der Bürger sein. "Schon die praktische Frage, wo die zusätzlichen 100 Abgeordneten mit ihren Mitarbeitern unterkommen können, ist nicht trivial", sagte Voßkuhle. Daher hätte er sich "gefreut, wenn man sich vor der anstehenden Bundestagswahl auf neue Regeln verständigt hätte". Grosse-Brömer begrüßte die Äußerungen des Gerichtspräsidenten: "Ich freue mich, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine Reform des Wahlrechts anmahnt, um eine Vergrößerung des Bundestags zu vermeiden." Der Bundestag hat eine Sollgröße von 598 Abgeordneten. Derzeit sitzen aber 630 Mandatsträger im Parlament. Nach der Bundestagswahl im Herbst könnten es sogar mehr als 700 sein. Ursache ist die im Jahr 2013 beschlossene Wahlrechtsreform, nach der alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil zustehen. Korrekturen am Wahlrecht waren vom Bundesverfassungsgericht verlangt worden, um eine Verzerrung des Wahlergebnisses durch Überhangmandate zu vermeiden. Voßkuhle hatte Kritik zurückgewiesen, Karlsruhe habe dem Gesetzgeber ungeeignete Vorgaben gemacht. Die auftretenden Schwierigkeiten seien "nur zu einem kleineren Teil auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen".
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