Union und SPD wollen Vergaberecht zugunsten deutscher Firmen ändern

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Union und SPD wollen Vergaberecht zugunsten deutscher Firmen ändern

03.02.2022 - 19:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Politiker aus SPD und Union fordern die Änderung des Vergaberechts zugunsten deutscher Hersteller. "Die rasante Ausbreitung von Omikron in Asien und vor allem in China birgt die Gefahr, dass Lieferketten erneut unterbrochen werden könnten", sagte SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). "Eine wichtige Lehre aus der Pandemie ist, dass wir in Europa bei Produkten der Pandemiebekämpfung unabhängiger von internationalen Lieferketten werden müssen."

Tatsächlich kommt ein Großteil der wichtigsten Pandemiegüter weiterhin aus chinesischer Produktion, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine eigene Umfrage unter den Bundesländern berichtet. Die SPD fordert daher, das Vergaberecht zu reformieren und zugunsten deutscher Hersteller anzupassen. Grund dafür seien die geltenden Vergaberichtlinien, heißt es.

So dürfe "nicht der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium herangezogen werden", sagte SPD-Fraktionsvize Detlef Müller. Gemäß dem Vergaberecht könnten auch andere Kriterien vorgegeben werden, wie soziale Aspekte der Produktion. "Nur so lässt sich eine nachhaltige Versorgungssicherheit gewährleisten und sicherstellen, dass europäische und nationale Produzenten auch langfristig arbeiten."

Deutlicher wird der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (CDU): "Der niedrigste Stückpreis ist fast nie das beste Kriterium. Stattdessen sollte bei Beschaffungsverfahren auch honoriert werden, wenn ein Anbieter in Deutschland und unter hiesigen Standards produziert." Ziel müsse es sein, die Abhängigkeit zu verringern und das Land gegen Ausfälle abzusichern. <P>In der Ampelregierung gibt es aber auch Stimmen, die eine Reform der Vergabepraxis ablehnen. "Ich möchte in keiner protektionistischen Gesellschaft leben", sagte FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann. "Daher halte ich zum jetzigen Zeitpunkt eine Anpassung der Vergaberichtlinien für nicht notwendig."

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