Union sieht auch mit erstem LNG-Terminal keine Energiesicherheit

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Union sieht auch mit erstem LNG-Terminal keine Energiesicherheit

18.12.2022 - 13:20 Uhr

Union sieht auch mit erstem LNG-Terminal keine Energiesicherheit Union sieht auch mit erstem LNG-Terminal keine Energiesicherheit Politik
über dts Nachrichtenagentur

CDU-Vize Andreas Jung hat die von Umweltverbänden als überdimensioniert und klimaschädlich kritisierten Flüssigerdgas-Pläne der Ampel-Koalition grundsätzlich verteidigt, aber zugleich größere Anstrengungen der Regierung für die Energiesicherheit in Deutschland gefordert. Die Eröffnung des ersten deutschen LNG-Terminals in Wilhelmshaven sei "ein wichtiger Schritt, aber noch nicht die halbe Miete", sagte Jung der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger". Es könne noch keine "Entwarnung" gegeben werden.

Weder sei klar, wann genau die zwei weiteren für diesen Winter angekündigten Terminals in Brunsbüttel und Lubmin in Betrieb genommen würden, noch ob auch die erhofften Lieferungen kämen. "Selbst wenn das alles klappt, könnte darüber nur rund ein Sechstel des deutschen Gasverbrauchs abgedeckt werden. Gleichzeitig wird das Einsparziel verfehlt, seit der Frost da ist."

Die Deutsche Umwelthilfe kündigte unterdessen rechtliche Schritte gegen die Terminals an. Jung forderte, die Bundesregierung müsse endlich die notwendigen Solidaritätsverträge mit Nachbarländern schließen. Diese seien nach deutschem und europäischem Recht vorgeschrieben, um den gegenseitigen Beistand zur Bekämpfung eines Gasmangels konkret zu regeln.

Nur mit ihnen werde die beschworene europäische Solidarität in der Krise konkret. "Obwohl wir aber schon mitten im Winter sind, gibt es selbst für eine Vereinbarung mit Frankreich trotz der im Aachener Vertrag besiegelten engsten Partnerschaft bislang nur vage Ankündigungen", beklagte der CDU-Politiker. Bei Nachbarländern wie Belgien oder Niederlande gebe es noch nicht einmal das. <P>Nach der sogenannten Gasversorgungssicherheitsverordnung, die bereits Ende 2018 in Kraft getreten war, sind über Leitungen miteinander verbundene EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen zur Versorgung besonders geschützter Kundengruppen abzuschließen.

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