Städtetag: Kommunen bei Planung der Ganztagsbetreuung einbinden

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Städtetag: Kommunen bei Planung der Ganztagsbetreuung einbinden

03.09.2020 - 05:01 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Vor dem Abschluss der Bund-Länder-Verhandlungen über die Finanzierung der Ganztagsbetreuung von Schulkindern schlagen die Städte Alarm: Ohne Einbindung der für die Umsetzung verantwortlichen Kommunen drohe das Projekt zu scheitern, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben). "Ein Rechtsanspruch, der über die Köpfe der Kommunen hinweg beschlossen wird, steht auf tönernen Füßen", so Dedy. "Wir brauchen einen realistischen Zeitplan, genügend Finanzmittel und eine Ausbildungsoffensive für das pädagogische Personal - sonst gelingt der Rechtsanspruch nicht."

Ab 2025 sollen nach dem Willen von Union und SPD alle Kinder in Deutschland von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Der Bund geht von rund einer Million zusätzlicher Betreuungsplätze aus. Die Kosten für den Ausbau von Räumlichkeiten an den rund 15.000 Grundschulen werden auf bis zu sieben Milliarden Euro geschätzt, die laufenden Betriebskosten auf rund vier Milliarden Euro pro Jahr. Der Deutsche Städtetag sieht ein massives Finanzierungsloch. Zwar habe der Bund in einem Sondervermögen zwei Milliarden Euro für das Projekt eingeplant und im Zuge des Konjunkturpakets weitere 1,5 Milliarden Euro zugesagt. "Dieses Geld sichert aber nur einen Bruchteil der Kosten", sagte Dedy dem RND. Auch der bisherige Zeitplan ist aus Sicht der Kommunen nicht zu halten. "Bis 2025 wird es nicht gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden", mahnte der Städtetagschef. Bereits jetzt bestehe Personalmangel, weil gleichzeitig der Kita-Ausbau weitergeht. Für ausreichend Plätze und hohe Qualität in der Betreuung müssten deshalb die Ausbildungsinitiativen ausgebaut werden, so Dedy. "Die Fehler bei der Einführung des Betreuungsanspruchs für unter Dreijährige dürfen sich nicht wiederholen", warnte er. Grundsätzlich befürworteten die Städte den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, sagte er. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule dürfe es für Familien keinen Bruch in der Betreuung geben. Die bisherige Regierungspläne kritisierte er jedoch: "Klug wäre es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln", so Dedy. "So könnte leichter auf die vorhandenen, sehr unterschiedlichen Betreuungsangebote für Schulkinder in den Bundesländern aufgebaut werden." Bund und Länder bestehen bislang darauf, den Rechtsanspruch im Jugendhilferecht einzuführen. Das Finanzierungskonzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wird für diese Woche erwartet. Am diesem Mittwoch hatte die Unionsfraktion noch einmal auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 gepocht: Auf ihrer Fraktionsklausur rief sie Bundes- und die Landesregierungen auf, den Anspruch bis Ende dieses Jahres zu vereinbaren.

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