SPD verlangt Klarheit über mögliche Bußgelder für Autokonzerne

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SPD verlangt Klarheit über mögliche Bußgelder für Autokonzerne

01.07.2018 - 09:17 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die SPD fordert Klarheit über die Möglichkeit, Bußgelder gegen Autokonzerne wegen unzulässiger Abgasreinigungs-Systeme in Diesel-Pkw zu verhängen. Dass Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schon mit Geldstrafen gedroht, sie aber nicht verhängt habe, sei "kein haltbarer Zustand", sagte die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, dem "Handelsblatt". Man brauche jetzt endlich Klarheit.

Lühmann begrüßte in diesem Zusammenhang, dass der Autobauer Daimler gegen den Zwangsrückruf seines Kleintransporters Vito wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung vorgehe. Dass der Konzern Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid eingelegt habe, sei "super", sagte Lühmann. Es sei "wichtig und vernünftig, nun eine juristisch einwandfreie Rechtsgrundlage für Strafzahlungen zu schaffen". Dazu müsse man aber wissen, ob die in die Autos eingebauten Abschalteinrichtungen illegal seien oder nicht. Aus Sicht Lühmanns birgt das Vorgehen Daimlers große Brisanz. "Das hat Folgen über Daimler hinaus." Denn eine EU-Richtlinie besage, dass Abschalteinrichtungen nur erlaubt seien, wenn sie für den Schutz des Motors notwendig sind. "Wenn nun ein Gericht feststellt, dass die Einbauten in den Autos bei Daimler und anderen Herstellern der Richtlinie widersprechen, haben wir eine Handhabe, Hardware-Nachrüstungen verbindlich vorzuschreiben", sagte die SPD-Politikerin. "Bislang kann bei dem Nachrüstungsthema jeder behaupten, was er will – und am Ende passiert gar nichts." Unterdessen erhöhen die SPD-geführten Bundesländer Berlin und Brandenburg den Druck auf den Bund, Umrüstungen bei den Automobilherstellern durchzusetzen. Das geht aus einem Entschließungsantrag der beiden Länder hervor, den der Bundesrat am Freitag beraten soll, berichtet die Zeitung. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, "die Automobilhersteller gemäß dem Verursacher-Prinzip zu einer Hardware-Nachrüstung auf deren Kosten von in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen der Euro-5-Norm zu verpflichten".

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