Söder nimmt Scholz sein Abschiebeversprechen nicht ab
07.06.2024 - 21:04 Uhr
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Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hat Zweifel daran geäußert, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sein Abschiebeversprechen aus der Regierungserklärung wirklich umsetzen wird. "Ich befürchte, so wie der Kanzler es gestern gesagt hat, das ist nur dem Wahlkampf geschuldet", sagte Söder dem TV-Sender "Welt" am Freitag. "Bislang ist nichts passiert."
Eine Regierungserklärung des Kanzlers helfe nicht weiter, solange sich die Grünen nicht bewegten, so der CSU-Chef.
"Der Bund muss endlich diese Entscheidungen treffen. Das hakt bei den Grünen - da ist Frau Baerbock mitverantwortlich, da ist Herr Habeck mitverantwortlich. Wenn die nicht endlich mal in die Puschen kommen, dann nützen auch Regierungserklärungen des Kanzlers leider viel zu wenig."
Wer so eine Tat wie in Mannheim begehe, der müsse abgeschoben werden.
"Und wenn er aus Afghanistan kommt, dann muss es auch nach Afghanistan oder nach Syrien abgeschoben werden", sagte Söder. "Da kann es keinen Pardon mehr geben."
Söder forderte, den subsidiären Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien abzuschaffen. Subsidiärer Schutz greift laut Bamf dann, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden, wie die Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt infolge eines bewaffneten Konflikts, droht.
"Das Problem ist, dass viele Menschen aus Afghanistan, aus Syrien kommen, gar kein individuelles Asylverfahren mehr bekommen, sondern es gibt eine Art Blankoscheck. Den sogenannten subsidiären Schutz", kritisierte Söder. "Das heißt, praktisch jeder, der dort kommt, wird als quasi verfolgt eingestuft. Das halte ich für einen Fehler. Man muss in jedem Fall ein neues Verfahren machen, um zu sehen, ob jemand politisch verfolgt ist. Und es muss auch geprüft werden, ob jemand zurückgeschickt werden kann."
2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. <P>
Der Gerichtshof legt das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.
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