Schweinepest: Nordrhein-Westfalen plant Sonderjagdrecht

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Schweinepest: Nordrhein-Westfalen plant Sonderjagdrecht

04.01.2020 - 12:11 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Für den Fall, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) Nordrhein-Westfalen erreichen sollte, hat die Landesregierung den Entwurf eines Sonderjagdrecht erarbeitet. "Diese Verordnung soll räumlich und zeitlich begrenzt wirken", sagte Christian Fronczak, Sprecher des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, dem "Westfalen-Blatt". Sie solle eine effektivere Bejagung von Wildschweinen ermöglichen, weil die das Virus weiterverbreiten, berichtet die Zeitung.

Die Verordnung, die noch durch den Landtag muss, sehe unter anderem folgende Maßnahmen vor: Nordrhein-Westfalen wolle nun Schrotmunition erlauben, die das Treffen zwar einfacher macht, aber nicht sofort tödlich ist. Bisher darf großes Wild aus Tierschutzgründen nur mit großkalibriger Munition erlegt werden. Zudem sollen Jäger ganze Wildschweinrotten in sogenannte Saufänge locken dürfen - Gatter, aus denen die Tiere nicht herausfinden. Diese Lebendfallen sollten von Wildkameras mit telefonischer Meldefunktion oder von Personen regelmäßig kontrolliert werden, berichtet die Zeitung weiter. Gefangene Wildschweine seien dann möglichst schnell zu erlegen. Aktuell dürfen Jäger Nachtsichtgeräte und Lampen benutzen, aber das Montieren auf Gewehren ist gesetzlich untersagt. Mit der ASP-Verordnung will das Land dieses Verbot vorübergehend aufheben und einem festgelegten Personenkreis auch die Jagd bei Dunkelheit ermöglichen. Zudem solle die vor Jahren von der rot-grünen Landesregierung verbannte Bleimunition für die Jagd auf Wildschweine wieder erlaubt werden, berichtet das "Westfalen-Blatt". Nach Ansicht der Landesregierung müssen im Fall der Afrikanischen Schweinepest auch Schweine aus kurzer Distanz geschossen werden können. Dabei soll die Gefahr von Querschlägern bei Bleimunition geringer sein. Außerdem solle die Regel, dass Wild im Umkreis von 300 Meter um Fütterungen nicht gejagt wird, aufgehoben werden. Auch die ansonsten bejagungsfreien Bereiche in der Nähe von Wildquerungshilfen, wie beispielsweise Brücken, sollten nicht mehr tabu sein, berichtet berichtet die Zeitung weiter. Auch Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen (und damit erst wenige Wochen alt sind), sollten im ASP-Fall geschossen werden dürfen. Diese Sonderregeln seien nur ein Teil zahlreicher Maßnahmen, mit denen sich Nordrhein-Westfalen auf den Fall der Fälle vorbereitet. "Insgesamt wurden in den zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Nordrhein-Westfalen setzt für den Fall eines Ausbruchs auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG)", sagte Fronczak dem "Westfalen-Blatt".

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