Ramelow sieht Corona-Lockerungen als "Ausdruck der Hilflosigkeit"

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Ramelow sieht Corona-Lockerungen als "Ausdruck der Hilflosigkeit"

16.03.2022 - 19:53 Uhr

Ramelow sieht Corona-Lockerungen als Ausdruck der Hilflosigkeit Ramelow sieht Corona-Lockerungen als "Ausdruck der Hilflosigkeit" Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die auf den Weg gebrachten Ampel-Lockerungen im Infektionsschutzgesetz stoßen auf massive Länder-Kritik. "Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind in Bezug auf die Anwendbarkeit einer Hotspot-Strategie viel zu unbestimmt und deshalb untauglich", sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). "Die Änderung des Gesetzes ist ein Ausdruck der Hilflosigkeit", kritisierte er.

"So zerstört man die gemeinsame Vertrauensbasis der 16 Länder, so unterminiert man sie", warnte er. Ramelow kündigte kontroverse Diskussionen während der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag an. "Wir stehen vor einer ganz schweren MPK", sagte er.

Seine Botschaft werde sein: "Wenn Ihr bundesweit etwas ändern wollt, dann gebt es uns vor. Wenn es nur darum geht, den Ländern den schwarzen Peter zuzuschieben, dann sagt es." Hinzu komme die am Mittwoch in Kraft getretene einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Der hätten die Länder nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die allgemeine Impfpflicht komme. Nun wisse man gar nicht, was der Bundestag beschließen werde. "Wir stehen jetzt alleine da mit der vorweggenommenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das bedeutet, dass die schlechte Laune nur noch in den Ländern und in den Einrichtungen vor Ort abgeladen wird", beklagte Ramelow. <P>Insgesamt beobachte er eine "grundlegende Abkehr von der bisherigen deutschen Verantwortungsgemeinschaft, in der 16 Bundesländer mit unserer Bundesregierung gemeinsam Pandemieabwehr machen". Der von SPD, FDP und Grünen eingebrachte Gesetzentwurf sieht ein weitgehendes Ende der bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen vor.

Geplant ist ab 20. März nur noch ein Basisschutz mit Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen. Weitergehende Regelungen können die Landesparlamente nur ermöglichen, wenn sie bestimmte Regionen als "Corona-Hotspots" einstufen.

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