NRW ändert Coronaschutzverordnung mit Blick auf Schülerausweise

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NRW ändert Coronaschutzverordnung mit Blick auf Schülerausweise

19.08.2021 - 02:01 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Das NRW-Gesundheitsministerium ändert die Coronaschutzverordnung noch vor Inkrafttreten am Freitag mit Blick auf Schülerausweise. In der neuen Fassung sollen alle Schüler an inländischen Schulen automatisch als getestet gelten, berichtet die "Rheinische Post" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf das Ministerium. Der Schülerausweis als Testnachweis muss erst ab einem Alter von 15 Jahren mitgeführt werden.

Die ursprüngliche Formulierung hatte hingegen gelautet: "Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen." Die Änderung war erforderlich geworden, weil Schülerausweise normalerweise erst für Kinder ab 15 Jahren ausgestellt werden, für jüngere Schüler nur auf Anfrage. Die Ausstellung vieler neuer Ausweise hätte etwa für Grundschulen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. SPD-Fraktionsvize Jochen Ott kritisierte: "Und wieder herrscht das Chaos, weil niemand genau weiß, was jetzt konkret gilt." Der Oppositionspolitiker forderte zudem, alle Schüler dreimal pro Woche zu testen und nicht nur zweimal.

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