Neuer Plan für Berliner Klima-Sondervermögen

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Neuer Plan für Berliner Klima-Sondervermögen

17.03.2024 - 19:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Nach dem Scheitern des Berliner Klima-Sondervermögens setzt sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) für alternative Finanzierungskonzepte ein, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen. "Ich kann mir vorstellen, dass landeseigene Unternehmen eine zentrale Rolle dabei spielen", sagte Wegner dem "Tagesspiegel" (Montagsausgabe). "Deren Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung und zur Beschleunigung von Maßnahmen kann man nutzen. Ähnlich wie im Fall der Howoge beim Schulneubau." Das landeseigene Wohnungsbauunternehmen Howoge übernimmt im Auftrag des Landes den Neubau und die Generalsanierung von Schulen in Berlin.

Die Gesellschaft kann für die Finanzierung selbst am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen und muss dafür - zumindest kurzfristig - nicht den Landeshaushalt belasten. Neben dem Einsatz landeseigener Unternehmen will Wegner auch auf die Beteiligung von privaten Investoren setzen. "Öffentlich-private Partnerschaften sind eine Chance für Berlin, die sollten wir nicht verstreichen lassen", sagte der Regierende. Der Berliner CDU-Chef sagte, dass dabei nicht geplant sei, Landesbesitz an private Investoren zu veräußern. "Entscheidend ist für mich, dass öffentliche Infrastruktur, in die wir auf solchen Wegen investieren, auch langfristig im öffentlichen Eigentum bleibt."

Wegner mahnte zudem zur Eile: "Wir dürfen den massiven Investitionsstau nicht ewig vor uns herschieben." Ursprünglich wollte Berlin bis zu zehn Milliarden Euro für den klimaneutralen Umbau der Stadt bereitstellen. Wegen der Schuldenbremse sollte das Geld über Notlagenkredite in einem Klima-Sondervermögen bereitgestellt werden. Dabei berief sich der Berliner Senat auf zwei Notlagen - den Ukraine-Krieg und den Klimawandel. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse machte diesen Plan zunichte.

Die Karlsruher Richter machten darin unter anderem deutlich, dass Notlagenkredite, anders als im Sondervermögen geplant, stets im Jahr der Aufnahme ausgegeben werden müssen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Senats bestätigte kürzlich, dass das von CDU und SPD geplante Sondervermögen wohl nicht verfassungsgemäß wäre.

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