Maas: Geldentzug für die NPD noch in dieser Legislaturperiode angehen

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Maas: Geldentzug für die NPD noch in dieser Legislaturperiode angehen

13.03.2017 - 01:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) schließt sich der Initiative des Bundesrates an und will der rechtsextremen NPD die staatliche Finanzierung entziehen. "Entsprechende Möglichkeiten sollten wir sehr sorgfältig prüfen", sagte Maas den Zeitungen der FUNKE MEDIENGRUPPRE. "Das ist in dieser Legislaturperiode machbar", fügte der der Minister hinzu. Steuermittel für die NPD kritisierte er als "eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze".

Das politische Konzept der NPD missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Wink gegeben, die Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien abzustellen. Daran knüpft Maas jetzt an: "Wir nehmen die Andeutung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung sehr ernst." Während die Länder, Maas und SPD-Fachpolitiker wie Fraktionsvize Eva Högl das Innenministerium in der Pflicht sehen, hält sich Amtschef Thomas de Maizière (CDU) bedeckt. Das Ministerium beruft sich darauf, dass Gesetzesinitiativen im Bereich des Wahl- und Parteienrechts aus dem Parlament selbst kommen müssten. Man sei bereit, sie seitens der Regierung mit einer "Expertise" zu unterstützen. Sie fällt allerdings entmutigend aus, schreiben die Zeitungen. So säe das Ministerium Zweifel am Zeitplan, noch in diesem Jahr die staatliche Finanzierung der NPD voranzutreiben. Vorher sei eine "vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung erforderlich", heißt es den Zeitungen zufolge in einem so genannten "Non-Paper". Das inoffizielle Papier umfasst 20 Punkte. So gibt das Ministerium zu bedenken, dass in der Wissenschaft "erkennbar die Skepsis" überwiege, und spielt den Ball nach Karlsruhe. Die verfassungsrechtlich "sicherste Variante" sei, den Entzug der Finanzierung dem Bundesverfassungsgericht zuzuweisen. Zuvor müsse "nach allgemeiner Auffassung" das Grundgesetz geändert werden. Verfassungsrechtlich spräche einiges dafür, das Entzugsverfahren als "kleines Verbotsverfahren" auszugestalten. Aber dann müsse man bedenken, dass es mit demselben hohen Verwaltungsaufwand und denselben politischen Schwierigkeiten wie ein normales Verbotsverfahren verbunden wäre. Alternativ wäre dem Papier zufolge möglich, die Hürden für einen Entzug der Finanzen zu ändern, also die Anforderungen an Wahlerfolge, Stimmen, Mandate. Dann allerdings würde der Entzug alle Parteien und nicht nur verfassungsfeindliche Gruppierungen wie die NPD treffen, schreiben die Experten im Ministerium.

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