Linke wirft Bundesregierung "verbotene Wahlwerbung" vor
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Linke wirft Bundesregierung "verbotene Wahlwerbung" vor
14.01.2021 - 13:03 Uhr

über dts Nachrichtenagentur
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) hat der Bundesregierung beim Umgang mit der Corona-Pandemie "verbotene Wahlwerbung" vorgeworfen. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Grund ist demnach ein Brief, den Pau am Dienstag für ihre in einem Berliner Pflegeheim lebende Mutter bekam.
Darin stellt "die Bundesregierung" FFP2-Masken in Aussicht und versieht dies mit entsprechenden Gutscheinen. "Ich halte es für richtig, dass Menschen ab einem bestimmten Alter FFP2-Masken bekommen", sagte die Linken-Politikerin dem RND. "Ich halte es aber für falsch, dass die Bundesregierung mithilfe von Daten der Krankenkassen den Anschein erweckt, als würde sie Wohltaten verteilen. Das ist Etiketten-Schwindel und verbotene Wahlwerbung." Die Bundesregierung gebe es in dem Sinne auch gar nicht, so Pau. Es gebe lediglich das Kanzleramt oder einzelne Ministerien – in diesem Fall das zuständige Bundesgesundheitsministerium. Insofern sei der Absender "Die Bundesregierung" irreführend. In dem Brief, über den die RND-Zeitungen berichten, heißt es: "Die Corona-Pandemie schränkt unser aller Alltag ein. Ganz besonders gilt das für diejenigen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Ihnen einmalig insgesamt 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag hat die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt." Dann werden die Details erklärt. Das Schreiben endet mit den Worten: "Bleiben Sie gesund – Ihre Bundesregierung." In der ersten Januar-Woche hatte ein Sprecher der Krankenkasse DAK-Gesundheit gesagt, die ersten 500.000 Gutscheine seien aus der Bundesdruckerei auf dem Weg zur Kasse. Sie würden anschließend an Versicherte über 60 Jahre und Risikopatienten verschickt, versehen mit einem Anschreiben der Bundesregierung. Insgesamt sollen 27 Millionen Menschen je 15 Masken bekommen. Drei Masken wurden bis einschließlich 6. Januar gratis ohne spezielle Nachweise in den Apotheken abgegeben. Für den Erhalt der weiteren zwölf Masken sind die fälschungssicheren Gutscheine notwendig, die die Krankenkassen im Auftrag der Bundesregierung versenden. Sie müssen in der Apotheke abgegeben werden. Die Zuzahlung beträgt je Sechserpack zwei Euro. In dem Brief weist die Bundesregierung darauf hin, dass der erste Berechtigungsschein bis zum 28. Februar gültig ist und der zweite vom 16. Februar bis zum 15. April 2021. Die Ausgaben für die Aktion trägt der Bund. Die Kosten belaufen sich auf 2,5 Milliarden Euro.
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