Lauterbach: Lockdown nur bei neuer gefährlicher Variante
Politik Gesundheit
Lauterbach: Lockdown nur bei neuer gefährlicher Variante
03.08.2022 - 20:59 Uhr

über dts Nachrichtenagentur
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz gegen Kritik verteidigt und einen Lockdown weitgehend ausgeschlossen. Es gehe nicht darum, wer sich durchgesetzt habe, sagte er "RTL Direkt". Man habe ein gemeinsames Produkt entwickelt.
Es handele sich um ein "relativ simples Konzept" in zwei Stufen: "Ab dem 1.10. kann man vereinfachend sagen gilt überall die Maskenpflicht in Innenräumen", so Lauterbach, "plus eben in den Bars, Restaurants, Cafés, kann man, wenn man frisch geimpft ist oder frisch genesen, die Maske abnehmen." Einiges werde der Bund umsetzen, wie die Homeoffice-Pflicht, anderes liege bei den Ländern: "Dass da Flickenteppich kommt, hoffe ich nicht, wir arbeiten mit den Ländern zusammen, dass sie das Maximum nutzen, das wir anbieten." Auf die Frage, ob erneute Lockdowns ausgeschlossen seien, sagte Lauterbach: "Lockdowns schließen wir aus, es sei denn es kommt eine ganz neue, gefährliche Variante. Aber dann kämen wir auch wieder in den Notstand, wenn man so will. Dieser Notstand bringt dann wieder alle Regeln, einschließlich Lockdown und auch Schließungen mit, aber das sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht."
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßte die Pläne der Bundesregierung.
"Durch die festgelegten Basismaßnahmen sowie die erweiterten Möglichkeiten für die Länder, auf ein verstärktes Infektionsgeschehen reagieren zu können, wird der Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung wieder besser bestückt sein", sagte er dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). "Durch die wieder verfügbaren Instrumente kann auf eine mögliche Herbstwelle besser reagiert werden." Landsberg sagte weiter: "Gut ist, dass auch neue Indikatoren für die Bewertung des Pandemiegeschehens, wie etwa das Abwassermonitoring, eingeführt werden und es den Ländern bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ermöglicht wird, weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu erlassen."<P>
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