Innenministerium: 349.398 Ausländer ohne Aufenthaltsrecht registriert

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Innenministerium: 349.398 Ausländer ohne Aufenthaltsrecht registriert

19.12.2019 - 16:13 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

In Deutschland halten sich mehr Ausländer unerlaubt auf, als bisher bekannt: Laut Bundesinnenministerium sind im Ausländerzentralregister (AZR) 349.398 Personen registriert, zu denen im Ausländerzentralregister "weder ein Aufenthaltstitel, noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist". Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, über welche die "Welt" (Freitagsausgabe) berichtet. Im Ausländerzentralregister werden alle Ausländer registriert, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht nur vorübergehend - weniger als drei Monate - in Deutschland aufhalten.

Auf eine Anfrage der Zeitung, welche Fallkonstellationen sich hinter den rund 350.000 Einträgen verbergen, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit, es handele sich um Ausländer, deren Aufenthaltsrecht von den Ausländerbehörden widerrufen oder zurückgenommen worden sei oder das nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erloschen sei. "Ebenfalls enthalten sind Personen, bei denen noch nie ein Aufenthaltsrecht im AZR erfasst wurde", so der Sprecher weiter. Auch wenn man Sonderfälle und Statistikverzögerungen miteinkalkuliert, ergibt sich eine große Diskrepanz zwischen den fast 350.000 illegal hier lebenden Ausländern und der Zahl der Ausreisepflichtigen: Diese liegt aktuell bei 248.000, darunter rund 195.000 Ausreisepflichtige mit Duldung. Die Diskrepanz erkläre sich dadurch, dass diese rund 350.000 Personen "statistisch nicht pauschal als ausreisepflichtig geführt" würden, weil "nach der statistischen Berechnungslogik der ausreisepflichtigen Ausländer eine behördliche Entscheidung im AZR erfasst sein muss, um zur Ausreisepflicht zu führen. Dies ist bei 36.011 der circa 350.000 Personen der Fall", teilte das Innenministerium der "Welt" auf Anfrage mit. Nur sie gälten als ausreisepflichtig. "Ohne diese gesonderte Ausweisungs- oder Abschiebungsentscheidung der Ausländerbehörden werden die Personen statistisch nicht als ausreisepflichtig gezählt", so das Innenministerium weiter.

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