Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben

Gemischtes Justiz


Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben

01.10.2020 - 10:36 Uhr

Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Haftbefehl gegen den Mitangeklagten Markus H. aufgehoben worden. Das gab das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag bekannt. Der Verdacht der Beihilfe zum Mord wird demnach offenbar nicht von den bisher vorgelegten Beweisen gestützt.

Die Nebenkläger waren bisher von einer gemeinschaftlichen Tat des Hauptangeklagten Stephan E. und von Markus H. ausgegangen. Letzterem wird allerdings weiter vorgeworfen, die Mordwaffe beschafft zu haben. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Stephan E. sitzt seit seiner Festnahme im gleichen Monat in Untersuchungshaft.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Gemischtes könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben"
vorhanden.