Giffey für Verlängerung von Lohnfortzahlung für Eltern in Coronakrise

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Giffey für Verlängerung von Lohnfortzahlung für Eltern in Coronakrise

12.05.2020 - 15:57 Uhr

Giffey für Verlängerung von Lohnfortzahlung für Eltern in Coronakrise Giffey für Verlängerung von Lohnfortzahlung für Eltern in Coronakrise Politik
über dts Nachrichtenagentur

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) dringt auf eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder in der Coronakrise nicht zur Arbeit gehen können. "Wenn Eltern keinen Platz in der erweiterten Notbetreuung bekommen und sie nicht arbeiten gehen können, weil der Regelbetrieb noch nicht in Sicht ist, müssen sie eine Entschädigung erhalten", sagte Giffey den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochsausgaben). Über diese Frage müssten sich Bund und Länder "so schnell wie möglich" einig werden.

"Viele Familien sind seit einigen Wochen am Rande ihrer Kräfte. Solange Kitas und Schulen noch nicht für alle Kinder wieder vollständig geöffnet haben, müssen Eltern anders unterstützt werden", so die SPD-Politikerin weiter. Es sei ein großes Problem, wenn zum Beispiel der Handwerker und die Friseurin aufgrund der Lockerungen wieder voll arbeiten gehen solle, ihnen gleichzeitig aber noch nicht eine umfassende Betreuung der Kinder in Kita und Schule angeboten werden könne. "Deshalb appelliere ich an die Länderchefs, hier gemeinsam mit dem Bund ihre Verantwortung wahrzunehmen, die Familien zu unterstützen und auch den Eltern zu helfen, die wegen der noch fehlenden Betreuung nicht ihrer Arbeit nachgehen können", sagte Giffey. Zudem müssten Perspektiven "darüber hinaus für die kommenden Wochen für alle Familien aufgezeigt werden", so die Familienministerin weiter. Eltern können laut Infektionsschutzgesetz bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten, wenn sie Kinder während der Pandemie unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalb Einkommensverluste haben. Zeiten, in denen die Kita oder Schule ohnehin wegen Ferien geschlossen wäre, werden nicht mitgerechnet. Die Leistung ist begrenzt auf 2.016 Euro für einen vollen Monat und wird bislang maximal für sechs Wochen gezahlt.

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