Ex-Ministerpräsident sieht keine Gefährdung des Verfassungsgerichts

Gemischtes Justiz Parteien


Ex-Ministerpräsident sieht keine Gefährdung des Verfassungsgerichts

09.03.2024 - 19:06 Uhr

Ex-Ministerpräsident sieht keine Gefährdung des Verfassungsgerichts Ex-Ministerpräsident sieht keine Gefährdung des Verfassungsgerichts Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht und Ministerpräsident des Saarlands, Peter Müller (CDU), hält das Bundesverfassungsgericht für die Herausforderungen der Gegenwart gut aufgestellt. "Das Gericht hat in den mehr als sieben Jahrzehnten seines Bestehens wesentlich zu dem Kitt beigetragen, der unsere Gesellschaft zusammenhält", sagte er der "Rheinischen Post". "Das wird auch in der Zukunft der Fall sein." Wir sollten keine überängstlichen Diskussionen führen, sagte Müller.

"Ich sehe nicht, dass die Destabilisierung des Gerichts durch die AfD bevorsteht - weder von außen, noch von innen." Auf die Frage, ob das Gericht ein stabiler Anker bleibt, selbst wenn ein Richter auf AfD-Ticket gewählt würde, sagte er: "Da habe ich überhaupt keine Zweifel." An einem möglichen AfD-Verbotsverfahren äußerte Müller Zweifel: "Ich hätte eine Präferenz dafür, selbstbewusst die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen. Meines Erachtens ist es nicht notwendig, ein Verbotsverfahren zu bemühen. Die Kraft der geistigen Auseinandersetzung reicht." Es sei eine sehr schwierige Frage, "ob diese Partei in ihrer Gesamtheit darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Ein Höcke alleine macht noch keine verfassungsfeindliche AfD", so Müller.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Gemischtes könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Ex-Ministerpräsident sieht keine Gefährdung des Verfassungsgerichts"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Ex-Ministerpräsident sieht keine Gefährdung des Verfassungsgerichts"
vorhanden.