Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten

Politik Familien


Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten

09.07.2023 - 11:02 Uhr

Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die geplante Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). "Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf", sagte der Ministeriumssprecher und sprach von "Bestandsschutz".

Das Bundeskabinett hatte am Mittwochvormittag seinen Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet, der Bundestag soll den Haushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten"
vorhanden.