Bundesregierung zahlt 800.000 Euro für veraltetes Betriebssystem

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Bundesregierung zahlt 800.000 Euro für veraltetes Betriebssystem

21.01.2020 - 08:02 Uhr

Bundesregierung zahlt 800.000 Euro für veraltetes Betriebssystem Bundesregierung zahlt 800.000 Euro für veraltetes Betriebssystem Politik
über dts Nachrichtenagentur

Der Bundesregierung entstehen erhebliche Kosten, weil bei einer Vielzahl der PCs in den einzelnen Bundesministerien und den nachgelagerten Behörden immer noch das veraltete Betriebssystem Windows 7 eingesetzt wird. Das zeigt die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, über die das "Handelsblatt" berichtet. Hintergrund ist, dass Microsoft seit dem 14. Januar keine kostenlose Unterstützung mehr für Windows 7 anbietet.

Auf mindestens 33.000 PCs läuft zum Stichtag statt des neuen Betriebssystems Windows 10 weiterhin die alte Software, wie der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) schreibt. Für das "Extended Security Update"-Programm, mit dem Ministerien und Behörden gegen Gebühr weiter Updates bekommen können, würden im laufenden Jahr "ca. 800.000 Euro" fällig, so Krings. Es dürfte allerdings eine große Dunkelziffer geben, da es laut Krings keine "zentrale Übersicht" über die Umstellung vom alten auf das neue Betriebssystem gibt. Fünf der 14 Bundesministerien mit Tausenden von Mitarbeitern sind demnach in der Auflistung des Innenministeriums nicht enthalten. Die Behörden und Ressorts seien für eine "zeitgerechte" Umstellung auf Windows 10 selbst verantwortlich, so Krings. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte dazu der Zeitung: "Dass die Ministerien für die IT-Ausstattung selbstverantwortlich sind, ist angesichts der extra geschaffenen Koordinationsgremien und der Tatsache, dass dem Steuerzahler durch die Versäumnisse ein Millionenschaden entsteht, ein starkes Stück." Die "massiven Versäumnisse" der Bundesregierung bedeuteten zudem, dass die IT-Systeme des Bundes nur unzureichend geschützt seien. "Das ist angesichts eines anhaltend hohen Bedrohungspotentials grob fahrlässig."

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