Bundesregierung kann Ausmaß möglicher Diesel-Klagen nicht beziffern

Politik Autoindustrie Justiz


Bundesregierung kann Ausmaß möglicher Diesel-Klagen nicht beziffern

09.06.2018 - 08:22 Uhr

Bundesregierung kann Ausmaß möglicher Diesel-Klagen nicht beziffern Bundesregierung kann Ausmaß möglicher Diesel-Klagen nicht beziffern Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung kann nicht beziffern, in welchem Ausmaß Geschädigte im VW-Dieselskandal die geplante neue Musterfeststellungsklage nutzen könnten, um Ansprüche gegen den Autobauer einzuklagen. Der Bundesregierung lägen "keine Erkenntnisse" darüber vor, wie vielen betroffenen Käufern von Diesel-Fahrzeugen die Verjährung ihrer Ansprüche drohe, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin, Rita Hagl-Kehl (SPD), in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuela Rottmann. Das "Handelsblatt" berichtet darüber.

Rottmann warf der Großen Koalition vor diesem Hintergrund eine "gespielte Eile" bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs vor, die angeblich den Geschädigten im Diesel-Skandal dienen solle. "Dabei offenbart die Bundesregierung jetzt, dass sie über keinerlei Erkenntnisse verfügt, inwiefern und wie viele Verbraucher betroffen sind", sagte die Grünen-Politikerin dem "Handelsblatt". "Sie kann also überhaupt nicht einschätzen, was nach dem 1. November auf klagebefugte Verbände, das Bundesamt für Justiz und die Gerichte zukommen könnte. Ein Blindflug." Volkswagen hat in Millionen Diesel-Kfz eine Abgassteuerung eingebaut, die Abgas-Tests erkennt und dann in einen abgasärmeren und den Normalbetrieb verfälschenden Modus umschaltet. Allerdings laufen die Schadensersatzansprüche der Besitzer dieser Autos Ende 2018 aus. Deswegen will die Große Koalition, dass die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft tritt. Das Klageinstrument sieht vor, dass bestimmte Verbände im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen können oder einen Vergleich abschließen. Rottmann erwartet, dass die neue Klagemöglichkeit verpuffen werde. Statt zunächst die Verjährung der Diesel-Ansprüche zu hemmen und im Anschluss ein wirksames Instrument des kollektiven Rechtsschutzes mit der "gebotenen Sorgfalt" zu entwickeln, "peitscht die Große Koalition ein Gesetz durch das Parlament", ohne eine Antwort auf die Frage nach der Wirkung geben zu können. "Das böse Erwachen ist vorprogrammiert", sagte die Grünen-Politikerin.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Bundesregierung kann Ausmaß möglicher Diesel-Klagen nicht beziffern"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
09.06.2018 17:54 Uhr

Das war doch irgendwo klar, das man ncht genau sagen kann, wie viele der alten DieselFahrzeugbesitzer theoretisch eine Klage einreichen könnten. Allerdings müsste man eigenltich etwa einen durchnittswert errechnen klnnen.